DWG - Allgemeine Geschäftsbedingungen
DEUTSCHE WÄRMESCHUTZGARANTIE
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DWG GmbH & Co. KG Unternehmen: DWG GmbH & Co. KG
Geschäftsführung: Aziz Seckin und Merwan Kaplan
Anschrift: Weingartenstraße 4, 35579 Wetzlar
E-Mail: service@dwg-waermeschutz.de
Website: dwg-waermeschutz.de
Registergericht: Amtsgericht Wetzlar
Handelsregister: HRA 8213
Vertragscharakter
Die DWG bietet einen entgeltlichen Service- und Schutzvertrag für private Heizungsanlagen an. Der Vertrag ist kein Versicherungsvertrag; maßgeblich sind der individuelle Kundenvertrag, diese AGB sowie die jeweils vereinbarte Tarifwahl.
Teil A - Vertragsbedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der DWG GmbH & Co. KG, Weingartenstraße 4, 35579 Wetzlar, E-Mail: service@dwg-waermeschutz.de, Website: dwg-waermeschutz.de, Registergericht Amtsgericht Wetzlar, Handelsregister HRA 8213, vertreten durch die Geschäftsführer Aziz Seckin und Merwan Kaplan, und ihren Kunden über entgeltliche Service- und Schutzpakete für Heizungsanlagen. Sie gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Leistungen der Deutschen Wärmeschutzgarantie, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DWG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Art des Vertrags und rechtliche Einordnung
Der Vertrag ist ein Service- und Schutzvertrag für Heizungsanlagen und kein Versicherungsvertrag. DWG schuldet keinen versicherungsrechtlichen Risikoausgleich, sondern die im Vertrag, im Tarif und in diesen AGB beschriebenen Leistungen. Der Schwerpunkt des Vertrags liegt in der laufenden organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Unterstützung bei Wartung, Service und tariflich definierten Reparaturfällen. Soweit einzelne Formulierungen in Vertrieb, Werbung oder Kommunikation beschreibende Begriffe wie „Schutz“, „Garantie“ oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, ändert dies nichts an der rechtlichen Einordnung als Dienstleistungs- und Servicevertrag.
3. Vertragsberechtigter Personenkreis
Vertragspartner kann grundsätzlich nur sein, wer Eigentümer der Immobilie oder jedenfalls Eigentümer der betroffenen Heizungsanlage ist und hierüber auf Verlangen geeignete Nachweise erbringen kann. Der Vertrag ist auf private Wohnobjekte ausgerichtet. Sofern der Kunde mehrere Objekte oder mehrere Heizungsanlagen absichern möchte, bedarf jede gesondert geschützte Anlage einer gesonderten vertraglichen Erfassung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. Vertragsfähige Heizungsanlagen
Vertragsfähig sind ausschließlich Gas- und Ölheizungen. Andere Systeme, insbesondere Wärmepumpen, Pelletanlagen, Festbrennstoffanlagen, elektrische Heizsysteme oder hybride Systeme, sind nicht Gegenstand dieser AGB, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich in den Vertrag aufgenommen werden. Die Heizungsanlage darf bei Vertragsschluss maximal 30 Jahre alt sein. DWG ist berechtigt, technische Angaben, Fotos, Wartungsnachweise, Angaben zum Hersteller, zum Baujahr, zum Modell und zum Einbauzustand anzufordern und auf Plausibilität zu prüfen.
5. Zustand der Heizungsanlage bei Vertragsschluss
Voraussetzung für den Vertrag ist, dass die Heizungsanlage bei Vertragsschluss grundsätzlich betriebsfähig ist und keine dem Kunden bekannten akuten Defekte, Störungen oder Vorschäden vorliegen, die verschwiegen werden oder bereits eine unmittelbare Reparaturbedürftigkeit auslösen. Bereits vorhandene Schäden, bereits eingetretene Defekte, bekannte Störungen und erkennbare Vorschäden sind nicht vom Leistungsumfang erfasst. DWG ist berechtigt, bei Zweifeln am Zustand der Anlage zusätzliche Informationen, Fotos oder Nachweise zu verlangen und den Vertragsschluss bis zur Klärung zurückzustellen oder abzulehnen.
6. Vertragsschluss
Die Darstellung von Tarifen, Preisen und Leistungen auf der Website, in Vertriebsunterlagen, im Telefonvertrieb oder im Außendienst stellt noch kein verbindliches Angebot von DWG dar. Der Kunde gibt durch Antrag, Online-Abschluss, telefonische Beauftragung oder sonstige bestätigte Bestellung ein Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn DWG dieses Angebot annimmt, etwa durch ausdrückliche Bestätigung, Freischaltung des Tarifs, Versand einer Vertragsbestätigung oder Beginn der Vertragsabwicklung.
7. Vertragsbeginn
Der Vertrag beginnt zu dem im Kundenvertrag, in der Auftragsbestätigung oder in der Annahmeerklärung genannten Datum. Sofern kein gesondertes Datum vereinbart ist, beginnt der Vertrag mit Zugang der Annahme durch DWG. Der Beginn einzelner Leistungsansprüche kann durch Karenzzeit, Widerrufsrecht, Fälligkeit des Erstbeitrags oder sonstige gesetzliche bzw. vertragliche Voraussetzungen hinausgeschoben sein.
8. Karenzzeit
Leistungsansprüche aus den Tarifen entstehen erst nach Ablauf einer Karenzzeit von 30 Tagen nach Ende eines etwaig bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts. Innerhalb dieser Karenzzeit werden keine tarifbezogenen Reparaturkosten übernommen und keine tarifgebundenen Leistungsfälle reguliert. Die Karenzzeit dient der Abgrenzung bereits angelegter oder unmittelbar bevorstehender Defekte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
9. Tarifsystem und Preise
Es gelten folgende monatliche Bruttopreise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer: Basic 39,90 EUR, Comfort 49,90 EUR und Premium 59,90 EUR. Maßgeblich ist der vom Kunden beantragte und von DWG angenommene Tarif. Änderungen des Tarifs während der Vertragslaufzeit bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Preis- und Leistungsdarstellungen in Werbemitteln werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich in den individuellen Vertrag einbezogen wurden.
10. Leistungsumfang des Tarifs Basic
Der Tarif Basic umfasst eine Wartung pro Vertragsjahr, die Einbeziehung der tarifgemäßen Arbeitszeit sowie eine tarifbezogene Kostenübernahme für vertraglich erfasste Reparaturen bis zu einer Höchstgrenze von 300 EUR pro Vertragsjahr. Ein Anspruch auf weitergehende Leistungen besteht im Tarif Basic nicht. Die Organisation und Durchführung der Leistungen erfolgt nach Maßgabe der Kapazitäten von DWG oder der von DWG eingesetzten Partner.
11. Leistungsumfang des Tarifs Comfort
Der Tarif Comfort umfasst eine Wartung pro Vertragsjahr, die Einbeziehung der tarifgemäßen Arbeitszeit sowie eine tarifbezogene Kostenübernahme für vertraglich erfasste Reparaturen bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 EUR pro Vertragsjahr. Nicht erfasst sind darüber hinausgehende Kosten, Modernisierungen, Komfort-Upgrades oder Maßnahmen, die nicht unmittelbar zur Beseitigung eines tariflich gedeckten Defekts erforderlich sind.
12. Leistungsumfang des Tarifs Premium
Der Tarif Premium umfasst eine Wartung pro Vertragsjahr, die Einbeziehung der tarifgemäßen Arbeitszeit sowie eine tarifbezogene Kostenübernahme für vertraglich erfasste Reparaturen bis zu einer Höchstgrenze von 2.000 EUR pro Vertragsjahr. Besteht für zur Reparatur notwendige Teile eine Lieferzeit von mehr als vier Wochen, organisiert DWG im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit ein mobiles Heizgerät. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell, eine bestimmte Leistungsklasse oder eine sofortige Bereitstellung besteht nicht.
13. Leistungsgrenzen pro Vertragsjahr
Die tariflichen Höchstbeträge gelten jeweils pro Vertragsjahr und nicht pro Schadenfall. Nicht ausgeschöpfte Beträge werden nicht in das nächste Vertragsjahr übertragen. Nach Erreichen der tariflichen Jahresgrenze besteht für weitere Reparaturen im selben Vertragsjahr kein weiterer Kostenübernahmeanspruch. Eine Verrechnung mehrerer kleinerer Fälle in ein nachfolgendes Vertragsjahr findet nicht statt.
14. Wartungsleistungen
Soweit im Tarif enthalten, organisiert DWG pro Vertragsjahr eine Wartung der betroffenen Heizungsanlage. Der konkrete Termin wird in Abstimmung mit dem Kunden und nach Verfügbarkeit vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zur Anlage zu ermöglichen, die Anlage in einem wartungsfähigen Zustand bereitzuhalten und erforderliche Informationen wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Wird ein vereinbarter Termin ohne rechtzeitige Absage schuldhaft nicht wahrgenommen, kann DWG eine erneute Terminierung von der Erstattung hierdurch entstandener Mehrkosten abhängig machen.
15. Meldung von Störungen und Reparaturfällen
Störungen, Ausfälle oder Reparaturbedarfe sind DWG unverzüglich telefonisch, per E-Mail oder über die Website zu melden. Der Kunde hat den Defekt so konkret wie möglich zu beschreiben und auf Verlangen zusätzliche Unterlagen, Fotos, Wartungsnachweise oder technische Angaben zu übermitteln. Meldet der Kunde einen Fall verspätet oder unvollständig und erschwert dadurch die Prüfung, Koordination oder Schadenminderung, kann dies im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit zu Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistung führen.
16. Reaktionszeit und Kapazitätsvorbehalt
DWG bemüht sich, gemeldete Leistungsfälle innerhalb von 24 Stunden nach Kapazität zu bearbeiten und weiterzuleiten. Die genannte Zeit stellt kein starres Garantieversprechen dar, sondern ein organisatorisches Ziel unter dem Vorbehalt von Auslastung, regionaler Verfügbarkeit, Wochenenden, Feiertagen, Witterungslagen und sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs von DWG. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bearbeitung innerhalb eines exakt bestimmten Zeitfensters.
17. Eigene Leistungserbringung und Partnerunternehmen
DWG kann Leistungen selbst erbringen oder durch geeignete Partnerunternehmen erbringen lassen. DWG ist berechtigt, Fachbetriebe, Servicetechniker oder sonstige geeignete Dritte einzusetzen. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz eines bestimmten Technikers, eines bestimmten Partnerunternehmens oder auf bestimmte Marken, Fabrikate oder Lieferquellen besteht nicht. DWG schuldet die Organisation und Durchführung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
18. Voraussetzungen der Kostenübernahme
Eine Kostenübernahme erfolgt nur für vertraglich erfasste und technisch erforderliche Reparaturen innerhalb der tariflichen Jahresgrenze. Voraussetzung ist, dass der Leistungsfall gemeldet, geprüft und von DWG oder einem beauftragten Partner freigegeben wurde, soweit dem nicht ein zwingender Notfall entgegensteht. Eigenmächtig veranlasste Reparaturen, nicht abgestimmte Ersatzbeschaffungen oder sonstige Selbstbeauftragungen des Kunden begründen grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch, sofern DWG nicht vorab zugestimmt hat oder gesetzlich etwas anderes zwingend gilt.
19. Nicht gedeckte Fälle
Nicht gedeckt sind insbesondere Vorschäden, Verschleiß, Korrosion als normale Abnutzungsfolge, die komplette Heizungserneuerung, Schäden durch Fremdeingriffe, nicht genehmigte Reparaturen durch Dritte, unsachgemäße Bedienung, mangelnde Mitwirkung des Kunden sowie Folgeschäden außerhalb der betroffenen Heizungsanlage. Ebenfalls nicht umfasst sind Modernisierungen, Verbesserungen, energetische Optimierungen, Komfort-Upgrades und sonstige Maßnahmen, die über die Beseitigung eines gedeckten Defekts hinausgehen.
20. Totalschaden
Bei Totalschaden der Heizungsanlage besteht keine Verpflichtung von DWG zur Neuanschaffung, zum Austausch oder zur vollständigen Erneuerung der Anlage. Ein Totalschaden liegt insbesondere dann vor, wenn eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich oder im Verhältnis zum Anlagenwert unvertretbar ist. In diesem Fall endet die Leistungspflicht für den betroffenen Schadensfall mit der Feststellung des Totalschadens; weitergehende Ersatzansprüche bestehen im Rahmen dieses Vertrags nicht.
21. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle vertragsrelevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Änderungen an Eigentumsverhältnissen, Kontaktdaten, Standort der Anlage oder wesentlichen technischen Umständen sind DWG unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat im Leistungsfall alles Zumutbare zu tun, um Schäden zu mindern, und DWG die zur Prüfung und Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
22. Zugang zur Heizungsanlage
Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zur Heizungsanlage für Wartung, Besichtigung, Fehleranalyse und Reparatur zu ermöglichen. Können vereinbarte Termine wegen fehlenden Zugangs, fehlender Erreichbarkeit oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden, trägt der Kunde dadurch verursachte Mehrkosten, soweit diese nachweislich angefallen sind und rechtlich geltend gemacht werden können.
23. Vergütung und Zahlungsweise
Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu zahlen. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrift, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat für eine ausreichende Kontodeckung und eine gültige Bankverbindung zu sorgen. Kosten, die durch Rücklastschriften entstehen und vom Kunden zu vertreten sind, können dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.
24. Zahlungsverzug, Leistungsstopp und Kündigung
Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Rückstand, ist DWG berechtigt, nach Fälligkeit Mahnungen zu versenden. Nach zwei erfolglosen Mahnungen kann DWG die vertraglichen Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang vorübergehend aussetzen. Darüber hinaus ist DWG berechtigt, den Vertrag nach erfolglosem Mahnverfahren ordentlich zu kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits entstandene Zahlungsansprüche von DWG bleiben hiervon unberührt.
25. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Erstlaufzeit des Vertrags beträgt 12 Monate. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat. Nach Eintritt in die Verlängerungsphase ist der Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündbar. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht eine strengere Form gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
26. Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann für DWG insbesondere dann vorliegen, wenn der Kunde vorsätzlich falsche Angaben macht, wesentliche Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt, den Zugang zur Anlage wiederholt verweigert oder sich in erheblichem Zahlungsverzug befindet.
27. Haftung
DWG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von DWG.
28. Datenschutzverweis
Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzhinweise von DWG in ihrer jeweils geltenden Fassung. Diese enthalten insbesondere Informationen zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Betroffenenrechten. Die Datenschutzhinweise sind nicht Bestandteil dieser AGB im materiell-rechtlichen Sinn, ergänzen jedoch die vertragliche Information.
29. Verbraucherstreitbeilegung
DWG ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht. Die Möglichkeit, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt.
30. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für Unternehmer gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der DWG als Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mit Unterzeichnung des Kundenvertrags bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Unterzeichnung des Vertrages treten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft.
Hinweis zur Vertragsbestätigung
Diese AGB sollen zusammen mit dem individuellen Kundenvertrag verwendet werden. Sie werden mit Unterzeichnung oder sonstiger wirksamer Bestätigung des Kundenvertrags Bestandteil des Vertragsverhältnisses.